Erstinformationen

Erstinformation gemäß EU-Vermittlerrichtlinien sowie Europäische Datenschutz Grundverordnung. 


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1. Der Makler ist ein unabhängiger Vermittler, der nach der Beauftragung durch den Kunden aus den vom Kunden angesprochenen und ausdrücklich gewünschten Themenfeldern die resultierenden wirtschaftlichen Risiken ermittelt und danach versichert (bzw. eindeckt) bzw. finanzielle Lösungswege vorschlägt und danach eindeckt. Spätere vertrags- und risikorelevante Änderungen und Erweiterungen sowie erneuter Beratungsbedarf bei (dann) fehlendem Versicherungsschutz sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen und werden nur auf Wunsch des Kunden und dessen Willenserklärung durchgeführt. Auch bei bereits vorher bestehenden Verträgen, die der Makler übernommen hat, werden Änderungen nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin durchgeführt. Innerhalb einer 14 Tagesfrist kann dieser Versicherungsmaklervertrag vom Makler abgelehnt werden. Der Makler ist berechtigt, die Erteilung und Widerruf von SEPA-Lastschriftmandate des Kunden entgegenzunehmen und an die Gesellschaft(en) weiterzuleiten. Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung. Anlage- und Kreditvermittlungen werden nicht vorgenommen.

 

2. Die Versicherungsbeiträge enthalten die gesamten Versicherungsmaklerkosten (zb Courtage), ungeachtet dessen Bezeichnung. Für den Kunden entstehen in diesem Zusammenhang keine weiteren Kosten. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an dem Makler sowie umgekehrt. Der Kunde verpflichtet sich, den Makler darüber schriftlich zu informieren,
sobald der Kunde einen Beratungstermin mit einem sogenannten Versicherungsberater hatte oder hat. Die Courtage zahlt der Versicherer an den Makler aus.

3. Es werden nur die Gesellschaften in Betracht gezogen, die mit dem Makler auch zusammenarbeiten und diesem auch Courtage gewähren.
Andere Gesellschaften werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vermittelt, ein Entgelt bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine Liste der vermittelbaren Gesellschaften wird dem Kunden auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin erstellt. Die Wahl der empfohlenen Gesellschaft durch den Makler erfolgt aus finanziellen sowie leistungsorientierten als auch aus anderen Gründen. Diese sind u.a.: Kompetenz, Kundenfreundlichkeit und zügige Bearbeitung von Geschäftsvorfällen. Der Makler macht sich hier seine langjährigen Erfahrungen zunutze.

4. Versicherungsverträge, die bereits vor dem Wirksamkeitsdatum dieses Versicherungsmaklervertrages bestehen, werden in den Bestand des
Maklers übernommen, soweit der Makler mit diesen Versicherungsunternehmen auch zusammenarbeitet. Der Makler erhält das Recht, von be-
stehenden Versicherungsverträgen Auskünfte bei allen Gesellschaften einzuholen, bei denen der Kunde einen oder mehrere Verträge abgeschlossen hat.
Es wird dadurch eine optimale Betreuung angestrebt. Bezüglich aller nicht übergebenen, nicht übertragenden oder nicht gewünschten neuen Versicherungen stellt der Kunde den Makler von jeglicher diesbezüglichen Haftung mit Unterzeichnung dieses Vertrages ausdrücklich frei.

5. Der Makler ist berechtigt, den Kunden telefonisch oder auch per Mail über Produkte oder Deckungslücken zu informieren und so Änderungen
dessen privater oder geschäftlicher Lebensumstände oder Änderungen gesetzlicher Vorgaben zum Vorteil des Kunden zu begegnen. Die Berechtigung
ist freiwillig und für einen Vertragsabschluss nicht erforderlich. Die Berechtigung gilt unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrages und gilt auch
nach Beendigung eines Vertrages. Diese Berechtigung kann vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Makler widerrufen werden.

6. Der Makler ist dem Kunden beim Ausfüllen der Formulare behilflich, jedoch ist der Kunde für alle gemachten Angaben selbst verantwortlich, es wird hier insbesondere auf die vorvertragliche sowie vertraglichen Anzeigepflichten des Kunden gemäß dem dann gültigen Versicherungsvertragsgesetz sowie den Hinweisen in den entsprechenden Formularen verwiesen. Der Kunde verpflichtet sich zu richtigen und vollständigen Angaben. Es werden durch den Makler nur berechtigte Anliegen bearbeitet. Der Makler weist den Kunden auf alle möglichen Widerrufsrechte von Anträgen und Verträgen und Willenserklärungen hin.

7. Das Leistungsspektrum des vom Makler vermittelten Verträge ist in den geschriebenen Bedingungen der Gesellschaft sowie den übrigen gesetzlichen Bestimmungen geregelt, rechtsverbindliche Zusagen werden von den Gesellschaften schriftlich erteilt, die geschriebenen Bedingungen wird dem Kunden spätestens mit der Police überreicht, Kopien der Aufnahmeformulare sofort nach Antragsaufnahme. Rechtsgrundlage: Sämtliche gesetzlich geregelten Datenschutzbestimmungen werden anerkannt und sind hiermit beidseitig vereinbart: Der Makler ist der verantwortliche Daten Verarbeiter. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Betreuung des Kunden. Empfänger der Daten sind die vermittelten Versicherungen. Übermittlung an Drittstaaten findet nicht statt. Die Daten der Kunden werden solange gespeichert, solange ein wirksamer Maklervertrag besteht und solange die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Akten es erfordern. Die Rechte der betroffenen sind in der Datenschutzgrundverordnung geregelt und beidseitig anerkannt. Widerrufsrechte von Einwilligungen bestehen und können jederzeit geltend gemacht werden.

8. Die Pflichten des Maklers werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erfüllt. Für wider Erwarten eintretende Schädigungen
hat der Makler durch entsprechenden Versicherungsschutz Vorsorge getroffen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem
Makler sind für die Fälle eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens auf den Betrag von EURO -1.000.000,- beschränkt. Ansprüche
auf Schadenersatz verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist. Die Beziehungen zwischen den Parteien sind vom Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens getragen. Im Übrigen richten sie sich nach den einschlägig gesetzlichen Vorschriften und gewohnheitsrechtlichen Regelungen, sowie den maßgeblichen aufsichtsbehördlichen Anordnungen und den Ursachen.
Im Falle der Unwirksamkeit einer der o.g. Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

9. Diese Vereinbarung gilt ab Beginn der Beratung für alles Neugeschäft ab dem 03.01.2003 und sowohl für einen Rechtsnachfolger des Maklers (Person Herr Godehard Hagn) als auch des Kunden. Diese Vereinbarung ersetzt bereits eventuell vorher getroffene Vereinbarungen. Bei bereits vor dem 03.01.2003 bestehenden Kundenverträgen ist die unter § 10 beschriebene Haftungshöchstgrenze auf EURO -100.000- beschränkt. Änderungen oder Ergänzungen sind nur mit gegenseitiger schriftlicher Zustimmung möglich und lediglich dann gültig. Eine Kündigung des Maklervertrages ist für beide Seiten möglich. Sie ist grundsätzlich schriftlich zu erklären und wird bei Kündigung seitens des Kunden sofort wirksam, bei Kündigung durch den Makler zwei Monate nach Erhalt der Kündigung. Nach der Rechtswirksamkeit der Kündigung verjährt die Haftung des Maklers nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Maklervertrag beendet wurde. Der Maklervertrag erlischt automatisch nach zwei Monaten nach Aufhebungsdatum des letzten Bestandsvertrages des Kunden von DI-VAS.

10. Die Adresse der aufsichtsführenden Behörde lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungswesen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Die Vermittlerregisterstelle ist: IHK, Rheinstr. 89 in 64295 Darmstadt, Tel.: 06151-871-0, FAX: -101, www.darmstadt.ihk24.de e.:hammann@darmstadt.ihk.de. Meine IHK-Registrierungsnummer: D-QMVM-UGCN3-80, Ort der Gewerbeanmeldung ist: Stadtverwaltung, Markt 4 in 64832 Babenhausen. Beschwerdestelle für die außergerichtliche Streitbeilegung: Versicherungsombudsmann e.V., PF 08 06 22, 10006 Berlin.
Meine Steuernummer lautet: 82 953 710 743. Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungsvermittlung: Glockengießerwall 2 in 20095 Hamburg.

Gez. Godehard Hagn

 

 

 

Versicherungs – Makler – Vertrag

(dient auch als Erstinformation gemäß EU-Vermittlerrichtlinien sowie EU-Datenschutzgrundverordnung)


Dieser Maklervertrag kann hier als pdf-Dokument heruntergeladen werden.


Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zwischen dem DI-VAS Versicherungsmaklerbüro, Inhaber Godehard Hagn, Fahrstr. 6,
64832 Babenhausen, dessen Sitz, Gerichtsstand 64807 Dieburg, Tel.: 06073-7248995, FAX: 06073-7248996, g.hagn@di-vas.de, www.di-vas.de,

Auftragnehmer und nachfolgend Makler genannt, und der Person bzw. Familie als Auftraggeber nachfolgend Kunde genannt:

Zuname: …………………………… Vorname: …………………………… Geburtsdatum: ……………………

Geburtsort: …………………………… Amtliche Nummer des Bundespersonalausweises (BPA): ………………………

BPA-Nummer ist durch die Unterschrift des Kunden von diesem bestätigt: ……………………………………………… (Unterschrift Kunde)

Es wird nachfolgender Versicherungs-Makler-Vertrag durch die Unterzeichnung geschlossen:

1. Der Makler ist ein unabhängiger Vermittler, der nach der Beauftragung durch den Kunden aus den vom Kunden angesprochenen und ausdrücklich gewünschten Themenfeldern die resultierenden wirtschaftlichen Risiken ermittelt und danach versichert (bzw. eindeckt) bzw. finanzielle Lösungswege vorschlägt und danach eindeckt. Spätere vertrags- und risikorelevante Änderungen und Erweiterungen sowie erneuter Beratungsbedarf bei (dann) fehlendem Versicherungsschutz sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen und werden nur auf Wunsch des Kunden und dessen Willenserklärung durchgeführt. Auch bei bereits vorher bestehenden Verträgen, die der Makler übernommen hat, werden Änderungen nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin durchgeführt. Innerhalb einer 14 Tagesfrist kann dieser Versicherungsmaklervertrag vom Makler abgelehnt werden. Der Makler ist berechtigt, die Erteilung und Widerruf von SEPA-Lastschriftmandate des Kunden entgegenzunehmen und an die Gesellschaft(en) weiterzuleiten. Die Tätigkeit umfasst auch Beratungen. Anlage- und Kreditvermittlungen werden nicht vorgenommen.

2. Die Versicherungsbeiträge enthalten die gesamten Versicherungsmaklerkosten (zb Courtage), ungeachtet dessen Bezeichnung. Für den Kunden entstehen in diesem Zusammenhang keine weiteren Kosten. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an dem Makler sowie umgekehrt. Der Kunde verpflichtet sich, den Makler darüber schriftlich zu informieren, sobald der Kunde einen Beratungstermin mit einem sogenannten Versicherungsberater hatte oder hat. Die Courtage zahlt der Versicherer an den Makler aus.

3. Es werden nur die Gesellschaften in Betracht gezogen, die mit dem Makler auch zusammenarbeiten und diesem auch Courtage gewähren. 

Andere Gesellschaften werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vermittelt, ein Entgelt bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Eine Liste der vermittelbaren Gesellschaften wird dem Kunden auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin erstellt. Die Wahl der empfohlenen Gesellschaft durch den Makler erfolgt aus finanziellen sowie leistungsorientierten als auch aus anderen Gründen. Diese sind u.a.: Kompetenz, Kundenfreundlichkeit und zügige Bearbeitung von Geschäftsvorfällen. Der Makler macht sich hier seine langjährigen Erfahrungen zunutze.

4. Versicherungsverträge, die bereits vor dem Wirksamkeitsdatum dieses Versicherungsmaklervertrages bestehen, werden in den Bestand des
Maklers übernommen, soweit der Makler mit diesen Versicherungsunternehmen auch zusammenarbeitet. Der Makler erhält das Recht, von be-
stehenden Versicherungsverträgen Auskünfte bei allen Gesellschaften einzuholen, bei denen der Kunde einen oder mehrere Verträge abgeschlossen hat.
Es wird dadurch eine optimale Betreuung angestrebt. Bezüglich aller nicht übergebenen, nicht übertragenden oder nicht gewünschten neuen Versicherungen stellt der Kunde den Makler von jeglicher diesbezüglichen Haftung mit Unterzeichnung dieses Vertrages ausdrücklich frei.

5. Der Makler ist berechtigt, den Kunden telefonisch oder auch per Mail über Produkte oder Deckungslücken zu informieren und so Änderungen
dessen privater oder geschäftlicher Lebensumstände oder Änderungen gesetzlicher Vorgaben zum Vorteil des Kunden zu begegnen. Die Berechtigung
ist freiwillig und für einen Vertragsabschluss nicht erforderlich. Die Berechtigung gilt unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrages und gilt auch
nach Beendigung eines Vertrages. Diese Berechtigung kann vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Makler widerrufen werden.

6. Der Makler ist dem Kunden beim Ausfüllen der Formulare behilflich, jedoch ist der Kunde für alle gemachten Angaben selbst verantwortlich, es wird hier insbesondere auf die vorvertragliche sowie vertraglichen Anzeigepflichten des Kunden gemäß dem dann gültigen Versicherungsvertragsgesetz sowie den Hinweisen in den entsprechenden Formularen verwiesen. Der Kunde verpflichtet sich zu richtigen und vollständigen Angaben. Es werden durch den Makler nur berechtigte Anliegen bearbeitet. Der Makler weist den Kunden auf alle mögl. Widerrufsrechte von Anträgen und Verträgen und Willenserklärungen hin.

7. Das Leistungsspektrum des vom Makler vermittelten Verträge ist in den geschriebenen Bedingungen der Gesellschaft sowie den übrigen gesetzlichen Bestimmungen geregelt, rechtsverbindliche Zusagen werden von den Gesellschaften schriftlich erteilt, die geschriebenen Bedingungen wird dem Kunden spätestens mit der Police überreicht, Kopien der Aufnahmeformulare sofort nach Antragsaufnahme. Rechtsgrundlage: Sämtliche gesetzlich geregelten Datenschutzbestimmungen werden anerkannt und sind hiermit beidseitig vereinbart: Der Makler ist der verantwortliche Daten Verarbeiter. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Betreuung des Kunden. Empfänger der Daten sind die vermittelten Versicherungen. Übermittlung an Drittstaaten findet nicht statt. Die Daten der Kunden werden solange gespeichert, solange ein wirksamer Maklervertrag besteht und solange die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Akten es erfordern. Die Rechte der betroffenen sind in der Datenschutzgrundverordnung geregelt und beidseitig anerkannt. Widerrufsrechte von Einwilligungen bestehen und können jederzeit geltend gemacht werden. Quelle: www.datenschutz-grundverordnung.eu

8. Die Pflichten des Maklers werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erfüllt. Für wider Erwarten eintretende Schädigungen
hat der Makler durch entsprechenden Versicherungsschutz Vorsorge getroffen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem
Makler sind für die Fälle eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens auf den Betrag von EURO -1.000.000,- beschränkt. Ansprüche
auf Schadenersatz verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist. Die Beziehungen zwischen den Parteien sind vom Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens getragen. Im Übrigen richten sie sich nach den einschlägig gesetzlichen Vorschriften und gewohnheitsrechtlichen Regelungen, sowie den maßgeblichen aufsichtsbehördlichen Anordnungen und den Ursachen.
Im Falle der Unwirksamkeit einer der o.g. Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

9. Diese Vereinbarung gilt ab Beginn der Beratung für alles Neugeschäft ab dem 03.01.2003 und sowohl für einen Rechtsnachfolger des Maklers (Person Herr Godehard Hagn) als auch des Kunden. Diese Vereinbarung ersetzt bereits eventuell vorher getroffene Vereinbarungen. Bei bereits vor dem 03.01.2003 bestehenden Kundenverträgen ist die unter § 10 beschriebene Haftungshöchstgrenze auf EURO -100.000- beschränkt. Änderungen oder Ergänzungen sind nur mit gegenseitiger schriftlicher Zustimmung möglich und lediglich dann gültig. Eine Kündigung des Maklervertrages ist für beide Seiten möglich. Sie ist grundsätzlich schriftlich zu erklären und wird bei Kündigung seitens des Kunden sofort wirksam, bei Kündigung durch den Makler zwei Monate nach Erhalt der Kündigung. Nach der Rechtswirksamkeit der Kündigung verjährt die Haftung des Maklers nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Maklervertrag beendet wurde. Der Maklervertrag erlischt automatisch nach zwei Monaten nach Aufhebungsdatum des letzten Bestandsvertrages des Kunden von DI-VAS.

Die Adresse der aufsichtsführenden Behörde lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungswesen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungsvermittlung: Glockengießerwall 2 in 20095 Hamburg.

Die Vermittlerregisterstelle ist: IHK, Rheinstr. 89 in 64295 Darmstadt, Tel.: 06151-871-0, FAX: -101, www.darmstadt.ihk24.de e.:hammann@darmstadt.ihk.de. Meine IHK-Registrierungsnummer: D-QMVM-UGCN3-80, Ort der Gewerbeanmeldung ist: Stadtverwaltung, Markt 4 in 64832 Babenhausen. Beschwer-destelle für die außergerichtliche Streitbeilegung: Versicherungsombudsmann e.V., PF 08 06 22, 10006 Berlin.

Meine Steuernummer lautet: 82 953 710 743.

Ort, Datum …………………………….
Unterschrift Vers.Makler: Hagn
Unterschrift Vor- und Nachname Kunde: ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

 

 

Geschäftsplanmäßige Erklärung über meine Auswahl der einzelnen Versicherungen

 

Sie können diese Erklärung als PDF herunterladen.

 

Ich, Versicherungsmakler Godehard Hagn, bin seit dem 01.02.1988 ununterbrochen in der Versicherungsbranche tätig.

Ich bin Versicherungskaufmann IHK und Versicherungsfachwirt IHK sowie Lehrlingsprüfer bei der IHK Darmstadt. Ich habe mir im Laufe der Zeit umfangreiche Erfahrungen über die Auswahl der Versicherer aneignen können.

Für mich spielen Preis-Leistungsverhältnisse sowie die Zusammenarbeit mit einzelnen

Versicherungen eine große Rolle. Einzelne Versicherungen können nicht alle Sparten sehr gut abdecken.

 

Ich recherchiere in regelmäßigen Abständen nach bestem Wissen und Gewissen, welcher Versicherer für welche Sparte in Frage kommt.

So finden zurzeit im Privatbereich folgende Versicherer für folgende Sparten Berücksichtigung:

Krankenversicherung: Universa

Rentenversicherung: Volkswohlbund

Lebensversicherung: Volkswohlbund, Geeignetheitsprüfung wird nur einmal erstellt.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Nürnberger und Volkswohlbund

Private Haftpflichtversicherung: VHV und Haftpflichtkasse

Rechtsschutzversicherung: KS Auxilia

KFZ-Versicherung: Itzehoer

Gebäudeversicherung: Domcura

Todesfallversicherung: Volkswohlbund

Unfallversicherung: VHV

Hausratversicherung: VHV

 

Bei gewerblichen Versicherungen frage ich per Mail viele Versicherungen an und wähle dann mit bestem Wissen und Gewissen den meiner Meinung nach geeigneten Versicherer und dessen Angebot aus. Es sind begründete Abweichungen möglich. Mit dieser Vorgehensweise erkläre ich mich als Kunde von DI-VAS Versicherungsmakler Godehard Hagn ausdrücklich einverstanden.

 

 

Gezeichnet

Godehard Hagn